Gefahrstoffabbau  
       
   

Zum Abbau und deren Entsorgung von kontaminierten Materialien ist eine besondere Prüfung nach TRGS 514 notwendig.

Dabei wird in der Regel eine gesonderte Analyse und eine Abbauanweisung erstellt. Für die Sicherung von Leib und Leben sind gesondert Vorkehrungen zu treffen. In einem speziell angefertigten Schwarz-Weiß Container wird dies gewährleistet.